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   BFH, 29.02.2024 - VI S 24/23   

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https://dejure.org/2024,5268
BFH, 29.02.2024 - VI S 24/23 (https://dejure.org/2024,5268)
BFH, Entscheidung vom 29.02.2024 - VI S 24/23 (https://dejure.org/2024,5268)
BFH, Entscheidung vom 29. Februar 2024 - VI S 24/23 (https://dejure.org/2024,5268)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 38 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 39 Abs. 1 Nr. 5 FGO, § 39 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 17a Abs. 2 Satz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes, § 117 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO, § 38 FGO, § 38 Abs. 1 FGO, § 12 der Zivilprozessordnung, § 118 Abs. 2 FGO, § 21 Abs. 1 ZPO, § 17 Abs. 1 ZPO, § 35 ZPO, § 21 ZPO, § 17 ZPO, §§ 21, 35 ZPO, § 155 FGO, § 38 Abs. 2 FGO, § 117 EStG, § 115 Abs. 1 EStG, § 120 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 44 FGO, § 37 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung der Energiepreispauschale durch Abgabe der Einkommensteuererklärung im Fall der Nichtauszahlung durch den Arbeitgeber; Erstreitung dieser nach Durchführung eines Vorverfahrens vor dem Finanzgericht bei Ausbleiben der Festsetzung der Energiepreispauschale ...

  • Betriebs-Berater

    Geltendmachung der Energiepreispauschale durch Abgabe der Einkommensteuererklärung

  • rewis.io

    Geltendmachung der Energiepreispauschale durch Abgabe der Einkommensteuererklärung

  • datenbank.nwb.de

    Geltendmachung der Energiepreispauschale durch Abgabe der Einkommensteuererklärung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geltendmachung der Energiepreispauschale durch Abgabe der Einkommensteuererklärung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Münster, 05.09.2023 - 11 K 1588/23

    Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden

    Auszug aus BFH, 29.02.2024 - VI S 24/23
    Denn bei dem Streit über die Auszahlung einer Energiepreispauschale, jedenfalls soweit sie noch nicht nach § 117 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgezahlt ist, handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, zu deren Entscheidung die Finanzgerichte nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO berufen sind (im Einzelnen s. Finanzgericht Münster, Beschluss vom 05.09.2023 - 11 K 1588/23 Kg (PKH), Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2023, 1616, Rz 10 f.; Landesarbeitsgericht --LAG-- Nürnberg, Beschluss vom 17.10.2023 - 7 Ta 81/23, Zeitschrift für Tarifrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht 2024, 50; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2023 - 3 Ta 240/23, Arbeitsrechtliche Entscheidungen 2023, 243, jeweils m.w.N.).

    Zur Festsetzung der Energiepreispauschale bedarf es folglich der Abgabe einer Einkommensteuererklärung gegenüber dem (Wohnsitz-)FA (vgl. BTDrucks 20/1765, S. 24; Schmidt/Krüger, EStG, 42. Aufl., § 115 Rz 1; Schober in Herrmann/Heuer/Raupach, § 115 EStG Rz 2; Finanzgericht Münster, Beschluss vom 05.09.2023 - 11 K 1588/23 Kg (PKH), EFG 2023, 1616, Rz 14, 16; Finanzgericht Hamburg, Gerichtsbescheid vom 18.10.2023 - 1 K 163/23).

  • BFH, 26.08.2008 - VI B 68/08

    Bestimmung des örtlich zuständigen Finanzgerichts durch den BFH, wenn der

    Auszug aus BFH, 29.02.2024 - VI S 24/23
    Dies folgt aus der allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundregel, wonach hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit auf den Sitz des Beklagten abzustellen ist (Senatsbeschluss vom 26.08.2008 - VI B 68/08, BFH/NV 2008, 2036, unter Hinweis auf die Regelung des § 38 Abs. 1 FGO sowie des § 17 Abs. 1 i.V.m. § 12 der Zivilprozessordnung --ZPO--; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 39 Rz 8).

    Denn es ist nicht ersichtlich, dass die dahingehende Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit einem der Beteiligten für das finanzgerichtliche Verfahren im Streitfall irgendwelche Vor- oder Nachteile brächte (vgl. Senatsbeschluss vom 26.08.2008 - VI B 68/08, BFH/NV 2008, 2036).

  • BFH, 29.06.2015 - III S 12/15

    Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts im Verfahren der Aussetzung der

    Auszug aus BFH, 29.02.2024 - VI S 24/23
    Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen (vgl. BFH-Beschluss vom 29.06.2015 - III S 12/15, m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 05.10.2023 - 3 Ta 240/23

    Energiepauschale; Rechtsweg

    Auszug aus BFH, 29.02.2024 - VI S 24/23
    Denn bei dem Streit über die Auszahlung einer Energiepreispauschale, jedenfalls soweit sie noch nicht nach § 117 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgezahlt ist, handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, zu deren Entscheidung die Finanzgerichte nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO berufen sind (im Einzelnen s. Finanzgericht Münster, Beschluss vom 05.09.2023 - 11 K 1588/23 Kg (PKH), Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2023, 1616, Rz 10 f.; Landesarbeitsgericht --LAG-- Nürnberg, Beschluss vom 17.10.2023 - 7 Ta 81/23, Zeitschrift für Tarifrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht 2024, 50; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2023 - 3 Ta 240/23, Arbeitsrechtliche Entscheidungen 2023, 243, jeweils m.w.N.).
  • LAG Nürnberg, 17.10.2023 - 7 Ta 81/23

    Rechtswegeröffnung - Energiepreispauschale

    Auszug aus BFH, 29.02.2024 - VI S 24/23
    Denn bei dem Streit über die Auszahlung einer Energiepreispauschale, jedenfalls soweit sie noch nicht nach § 117 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgezahlt ist, handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, zu deren Entscheidung die Finanzgerichte nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO berufen sind (im Einzelnen s. Finanzgericht Münster, Beschluss vom 05.09.2023 - 11 K 1588/23 Kg (PKH), Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2023, 1616, Rz 10 f.; Landesarbeitsgericht --LAG-- Nürnberg, Beschluss vom 17.10.2023 - 7 Ta 81/23, Zeitschrift für Tarifrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht 2024, 50; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2023 - 3 Ta 240/23, Arbeitsrechtliche Entscheidungen 2023, 243, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.02.2012 - VI S 10/11

    Bestimmung des örtlich zuständigen FG durch den BFH

    Auszug aus BFH, 29.02.2024 - VI S 24/23
    Insoweit entsteht jedenfalls im Anschluss an eine hinsichtlich des Rechtswegs bindende Verweisung eine Lücke, die die Anwendung des § 39 Abs. 1 Nr. 5 FGO eröffnet (Senatsbeschluss vom 10.02.2012 - VI S 10/11).
  • FG Hamburg, 18.10.2023 - 1 K 163/23

    Lohnsteuer, Einkommensteuer: Kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage eines

    Auszug aus BFH, 29.02.2024 - VI S 24/23
    Zur Festsetzung der Energiepreispauschale bedarf es folglich der Abgabe einer Einkommensteuererklärung gegenüber dem (Wohnsitz-)FA (vgl. BTDrucks 20/1765, S. 24; Schmidt/Krüger, EStG, 42. Aufl., § 115 Rz 1; Schober in Herrmann/Heuer/Raupach, § 115 EStG Rz 2; Finanzgericht Münster, Beschluss vom 05.09.2023 - 11 K 1588/23 Kg (PKH), EFG 2023, 1616, Rz 14, 16; Finanzgericht Hamburg, Gerichtsbescheid vom 18.10.2023 - 1 K 163/23).
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